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Präventive Therapien

Pädophile Fantasien haben viele Männer. Einige schaffen es, dabei nicht zu Tätern zu werden, anderen muss geholfen werden. Ein Weg:  Freiwillige Therapien. Ein solches Forschungsprojekt gibt es an der Berliner Charité, das einzige in der Bundesrepublik, finanziert von der Volkswagen Stiftung Hannover. Dabei sollen wissenschaftliche Konzepte zur präventiven Therapie weiterentwickelt werden. Abgesehen davon, dass dies viel zu wenig ist und der Staat damit weitere Opfer in Kauf nimmt, steht es jetzt nach noch nicht einmal zwei Jahren vor dem Aus. Hintergründe dazu gab es am 31. Mai 2007 im ZDF heute journal.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/27/0,4070,5545755-0,00.html
(Therapie gesucht -Die Charité in Berlin hilft Pädophilen)


Quelle: ZDF Heute-Journal

Gefährliche Lücke

Die Öffentlichkeit empört sich derzeit über die Freilassung von drei Verbrechern, die man in der Tat lieber eingesperrt sähe: ein Totschläger und zwei notorische Vergewaltiger. Zwei kamen nach Verbüßung ihrer Strafe frei, weil Sicherheitsverwahrung nicht für Taten angeordnet werden darf, die vor 1996 in Ostdeutschland begangen wurden (einer von ihnen wurde jetzt vorübergehend in der Psychiatrie untergebracht). Der Dritte, ein berüchtigter Sexualstraftäter, hatte selbst im Gefängnis noch einen Mitinsassen vergewaltigt. Der Versuch, die Entlassung mit Hilfe zweier psychiatrischer Gutachten zu verhindern, scheiterte.

Grundsätzlich gilt, dass ein Verbrecher mit dem Ende der Gefängnishaft seine Strafe verbüßt hat. Er muss also wieder auf freien Fuß kommen. Das ist im Prinzip auch richtig, allerdings gibt es Ausnahmen. Langsam begreifen selbst allzu Gutmeinende, dass es einige Kriminelle gibt, die so gefährlich sind, dass man es nicht verantworten kann, sie freizulassen. Deshalb wurde die sogenannte Sicherungsverwahrung ausgeweitet. Sie ist ein merkwürdiges Instrument, im Grunde eine Schutzhaft nach der Strafhaft. Aber ein besseres Mittel zum Wohle potenzieller Opfer hat man bislang nicht gefunden, und noch immer gibt es – siehe oben – gefährliche Lücken.

Zwar darf seit 2004 die Sicherungsverwahrung auch nachträglich angeordnet werden. Voraussetzung aber ist, dass seit der letzten Verurteilung "neue Taten oder Tatsachen" aufgetaucht sind. Neue psychiatrische Gutachten zählen nicht dazu. Es ist höchste Zeit, die Lücken zu schließen.

Quelle: © DIE ZEIT, 08.02.2007 Nr. 07

Der Psychiater als Gutachter

Die Rolle von Sachverständigen in Strafprozessen und im Vollzug gegen Sexualstraftäter

Der Psychiater kann zweimal eingeschaltet werden: Im Erkenntnisverfahren während des Prozesses äuüert er sich zur Schuldfähigkeit. Psychiatrisch untergebracht wird ein Täter dann, wenn er als schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig gilt und eine schlechte Prognose hat. Bleiben Zweifel an der ?erheblich verminderten Schuldfähigkeit von Tätern - das ist bei den allermeisten der Fall -, kommt Unterbringung nicht infrage. Sie müssen ins Gefängnis. Weil sie aber - in dubio pro reo - nur verminderte Schuld auf sich luden, werden sie bald wieder entlassen. Lebenslanges Wegsperren ist also bei dieser Tätergruppe, die auffällig geworden, aber weder untergebracht noch zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, gesetzlich ausgeschlossen. Was SchrÝder will, ist juristisch nicht mÝglich.

Den zweiten Auftritt hat der Psychiater im Vollstreckungsverfahren, wenn die vorzeitige Entlassung geprüft wird. Diese muss an eine positive Prognose geknüpft sein. Deshalb wird ein Psychiater von der Strafvollstreckungskammer bestellt, wobei hier oft forensisch unerfahrene Leute zum Zuge kommen. Sie sollen sagen, ob eine Freilassung des Täters verantwortet werden kann, also ob der Täter der Gesellschaft wieder zugemutet werden kann. Die Sicherungsverwahrung allein zum Schutze der Gesellschaft kann nur gegen Wiederholungstäter verhängt werden. Das trifft bei 90 Prozent der Sexualstraftäter nicht zu.

Quelle: © DIE ZEIT 17.07.2003 Nr. 30