Aufklären - Sensibilisieren - Bewußtsein schärfen - Helfen - Unterstützen
Du bist hier: 

Paragraph

Gesetzbuch:StGB
Paragraph:184e
Titel:Jugendgefährdende Prostitution
Gesetzestext:

Wer der Prostitution

1.
in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
2.
in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,

in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quellehttp://bundesrecht.juris.de/stgb/