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Kinderpornographie - was ist das?

Kinderpornografie ist eine besonders widerwärtige Form der sexuellen Gewalt gegen Kinder. Sie ist vorsätzlich und fast immer auf Wiederholung ausgerichtet. Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt. Die gesetzliche Lage Kinderpornografie umfasst alle pornografischen Schriften, in denen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst und/oder an anderen Kindern, von Erwachsenen an Kindern und von Kindern an Erwachsenen gezeigt oder geschildert werden. Hierzu gehören Videos, Filme, Bilder und Erzählungen. Als Kind gilt dabei, wer zur Tatzeit noch nicht 14 Jahre als ist. Vereinfacht ausgedrückt Es handelt sich um Kinderpornografie, wenn die Geschlechtsteile des Kindes eindeutig im Mittelpunkt der Darstellung oder klare sexuelle Handlungen erkennbar sind. Kinderpornografie ist die Darstellung sexuellen Missbrauchs.

Quelle: http://www2.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=258&id=45977&subid=45986

Was ist verboten? - Die Strafbarkeit

Jeder Konsument kinderpornografischer Darstellungen muss wissen, dass er sich am Missbauch eines Kinder beteiligt.

Es ist strafbar Kinderpornografie zu besitzen-Keinerlei Darstellungen dürfen auf Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern gespeichert sein.

Kinderpornografie zu verbreiten-Keinerlei Darstellungen dürfen per Mail oder sonstigem Datentransfer an andere verteilt werden.

Kinderpornografie zugänglich zu machen-Keinerlei Darstellungen dürfen einer anderen Person, auch nicht den engsten Familienangehörigen oder Freunden, gezeigt werden. Sie dürfen auch nicht auf der eigenen Homepage so für eine breite Öffentlichkeit verfügbar sein.

Kinderpornografie zu beschaffen-Nichts darf unternommen werden, um an solche Darstellungen zu gelangen: Kein Anklicken einschlägiger Internetbereiche! Die meisten Seiten haben einschlägige Namen, so dass jedem sofort klar sein muss, was sich dahinter verbirgt. Auch das Kopieren von einem auf einen anderen Datenträger ist verboten sowie das Einscannen von Bildern.

Die Strafverfolgung bei Zuwiderhandlung: Der Besitz von Kinderpornografie kann mit bis zu einem Jahr Haftstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Die Herstellung mit zwei bis fünfzehn Jahren. Der Handel mit Kindern ist als Menschenhandel strafbar. Sexueller Missbrauch kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünfzehn Jahren geahndet werden. Bei Tod des Opfers kann der Täter eine lebenslange Haftstrafe bekommen.

Quelle: http://www2.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=258&id=45977&subid=45987

Die lebenslange Bedrohung für die Opfer

Der sexuelle Missbrauch an Kindern hat für die Opfer weitreichende Folgen körperlicher und - viel dramatischer - vor allem psychischer Art. Der Körper der Missbrauchten reagiert Entwicklungsstörungen der Geschlechtsidentität, psychosomatische Erkrankungen, Essstörungen, Depressionen, Angstzustände, Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholabhängigkeit können die Folge sein. Auch sind bereits Fälle von Autoagressivität bis hin zu Selbstmord dokumentiert. Der besondere Druck: Geheimhaltung Die Existenz des hergestellten kinderpornografischen Materials setzt die Betroffenen zusätzlich unter Druck. Es besteht immerzu die Möglichkeit, dass die Fotos oder Filme wieder auftauchen und die Opfer so ständig erkannt und entdeckt werden können. Sie können in diesem Punkt mit dem stattgefundenen Missbrauch nicht abschließen. Die frühen 70er Jahre Das beste Beispiel dafür sind die ersten Missbrauchs-Fotos der 70er Jahre, die damals noch als FKK-Fotos gehandelt wurden und noch heute im Netz jederzeit und allgegenwärtig verfügbar und erhältlich sind.

Quelle: http://www2.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=258&id=45977&subid=45988